Kennzeichnung KI-generierter Bilder in Werbemitteln
Müssen KI-generierte oder KI-bearbeitete Werbebilder gekennzeichnet werden?
Kurz gesagt: Nicht jedes KI-generierte oder mit KI bearbeitete Werbebild muss gekennzeichnet werden.
Seit dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-Inhalte nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung gekennzeichnet werden. Das betrifft insbesondere sogenannte Deepfakes: künstlich erzeugte oder veränderte Darstellungen, die im jeweiligen Werbekontext fälschlich authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen.
Das kann beispielsweise realistisch dargestellte Personen, Produkte, Handlungen oder Produktergebnisse betreffen. Ein echtes und unverändert dargestelltes Produkt vor einem KI-generierten Hintergrund ist dagegen regelmäßig nicht kennzeichnungspflichtig – sofern dadurch kein falscher Eindruck über das Produkt oder seine Verwendung entsteht.
Ausführliche Informationen und praxisnahe Beispiele findest du im Blogbeitrag unseres Partners, der IT-Recht Kanzlei:
KI-Bilder im Online-Shop: 12 Praxisbeispiele zur Kennzeichnungspflicht